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Beginn der Geschichte Gemeinde Weiler!

 

Ältesten Nachrichten von Weiler.

Der Kurfürst als Landes-, Grund- und Zehntherr.

Ältesten Nachrichten über Weiler                                     

Groß ist die Zahl der Dörfer mit dem Namen Weiler. Das nimmt nicht wunder, wenn man bedenkt, dass in den ehemals von den Römern besetzten Gebieten "Weiler" meist auf das lateinische Wort "villare", d.h. das zu einem römischen Landhaus gehörige Gut, zurückgeht. Für die Annahme, dass auch unser Weiler eine römische Siedlung war, spricht manches. Die Römer hatten in dem benachbarten Boppard ein Kastell errichtet. Römerstraßen führten am Rhein entlang und über den Vorderhunsrück. Eine Verbindungsstraße verlief an Weiler vorbei durch die Zeil. Unweit dieses Weges fand man 1926 bei der Suche nach Wasserquellen in den Ockelter Wiesen einen mit Steinplatten abgedeckten Wasserlauf. Nach Ansicht des Professors Olmann aus Bonn handelt es sich hier um eine römische Wasserleitung, die zu einem in der Nähe liegenden Gutshof führte.

Die Vielzahl der Weiler-Orte macht schwer zu entscheiden, von welchem Weiler in den Akten und Urkunden die Rede ist. In einigen Akten und auf alten Bildern wird unser Weiler Katzweiler genannt, wobei die Vorsilbe "Katz" soviel wie klein bedeutet.

Im 5. Jahrhundert drangen die Franzosen über den Rhein vor und machten der römischen Herrschaft ein Ende. Nach fränkischem Recht ging das eroberte Gebiet in das Eigentum der Könige über. Ihre Rechtsnachfolger wurden die deutschen Kaiser. Teile dieser Königs- oder Reichsgutes, später einfach Reich genannt, wurde von Königshöfen aus verwaltet, in denen die im Lande umherziehenden Herrscher abstiegen und für einige Tage verweilten. Weiler gehörte mit Boppard, Salzig und vielen anderen Orten am Rhein, auf dem Hunsrück und dem westlichen Hintertaunus zum "Bopparder Reich".

Aus dieser reichsfreien Zeit Weilers berichtet der Rheinische Antiquarius folgendes:

 

"In älteren Zeiten stand am Orte Weiler eine Burg, die hatte den Namen "Kleeburg". Man findet davon keine Überreste mehr. Der Platz ist eben und wird von der Gemeinde benutzt, und der zu dieser Burg gehörige sein sollende Weiher ist auch zu Land gemacht und wird vom Nonnenkloster zu Camp genützt. Die Tradition erhielt die Sage, dass ein Kaiser "Otto aus Sachsen" auf der gedachten Burg öfters Hoflager gehalten und dessen Gattin auf der Burg einmal entbunden worden wäre. Die Burg ist vermutlich das Stammhaus einer Familie, aus welcher 1315 "Johann von Wilre" der edle Knecht, vorkommt"

 

Mit einer gewissen Berechtigung ist anzunehmen, dass die erwähnte Kleeburg, an die der unterhalb des Dorfes gelegene Wiesengrund Kliverich erinnert, tatsächlich die Stammburg der Herren von Wilre gewesen ist. Dieses Edelgeschlecht hatte auch in der Nähe von Trier und oberhalb von Wellmich Besitzungen. Die Urkunden über die Familie derer von Wilre stammen meist aus dem 14. Jahrhundert. Im Jahre 1311 verkauften Johann von Wilre, genannt von Emilhausen, und seine Ehefrau Guda dem Kloster Ebernach im Rheingau, einen Wingert in Weiler und erhielten ihn in Erbpacht wieder zurück. Heinrich aus dem Geschlechte der Bayer von Boppard heiratete die Tochter Goeswins von Wilre und stattete sie am 13.4.1375 mit Dörfern in der Nähe von Trier aus.

 

Johann von Wilre erhielt 1332 zu Burglehen auf Rheinfels 8 Malter Korn, 9 Malter Hafer, 20 Schilling von 6 Hifen zu Schwalbach nebst den Fastnachtshühnern Im Jahre 1399 empfing diese Familie auch das Pfalzhaus zu St. Goar als Burglehen.

Im Jahre 1426 verkaufte Ritter Conrad von Husilstamm seine Güter in Weiler dem Kurfürsten Otto von Trier.

Auch die Propstei von Hirzenach hatte in der Weilerer Gemarkung Besitzungen. In der Urkunde des Mutterklosters Siegburg findet sich wohl die älteste urkundliche Nachricht über Weiler. Im Jahre 1149 nahm König Lonrad III. die Höfe in Beie (Rheinbay), Quintinache (Quentin), W i l r e, Prade (Prath) und Overkestere (Oberkestert), welche Ritter Embrico von Bornhofen zur Errichtung einer Klosterzelle in Hirzenach geschenkt hatte, unter seinen Schutz.

 

Ein weiteres Adelsgeschlecht, die "von Wysenstein", hatte sein Schloss in der Zeil zwischen Weiler und Rheinbay. Es stand noch im Jahre 1454. Der Besitz dieses Geschlechtes scheint später unter die Propstei Hirzenach und den Junker "Boos von Waldeck" aufgeteilt worden zu sein, die laut Grundbuch von 1719 dort größere zusammenhängende Ländereien und einen Hof hatten.

 

Einige Einwohner von Weiler werden als Stifter in dem Stiftungsbuch der Kirche St. Serverus in Boppard aufgeführt, das um 1290 aufgestellt wurde:

- Die Eheleute Guda, Tochter von Hermann Putzack, und Johannes stifteten einen Weinberg in Wilre.   

- Hermann von Wilre, Sohn der Aleydis, einen Weinberg im Katzenacker.

- Agnes von Wilre, die Witwe des Rudenger, der Rapp genannt wurde, eine Wiese im Bayerbach.

- Ernst, Sohn des Gernod, eine Wiese im Baldichintal.

 

Außerdem werden als Stifter genannt die Weilerer Aleydis und Engelbert Pistor und Rychwin.

 

Wenn in diesem Stiftungsbuch nur wenige Weilerer aufgeführt werden, so liegt der Grund wohl darin, dass damals Weiler schon eine eigene Kapelle hatte.

Der Landeskonservator stellte nämlich bei der Besichtigung der Kirche in Weiler im Jahre 1952 fest, dass das noch vorhandene Chor aus der Zeit von 1230 bis 1240 stammt. Bei der Erweiterung der Kirche wurden in Höhe des jetzigen Marienaltars romanische Fensterbögen entdeckt, was die Zeitangabe des Konservators bekräftigte.

 

Weiler gehörte zur Großpfarrei Boppard, die im Jahre 991 von Kaiser Otto III. mit sämtlichen Kapellen des Bopparder Reiches und dem zugehörigen Zehntland dem St. Martinsstift zu Worms übertragen worden war.

 

Boppard war durch seinen Handel zu einer bedeutenden freien Reichsstadt aufgeblüht. Von allen den um die Stadt liegenden Orten fühlte sich Weiler am engsten mit ihr verbunden. Es ist auch das einzige Dorf, das in den Privilegien oder Freibriefen erwähnt ist, die die deutschen Kaiser der Stadt Boppard gewährten. Darin heißt es: "Die Gemeinde des Dorfes Weiler, die der Stadt zugehört, soll beim Weidegang und Viehbetrieb daselbst bleiben und zu ihrer Notdurft ohne Hindernis derselben genießen" Woher diese engere Verbindung mit Boppard rührt ist nicht bekannt. Der Satz in den Belehnungsbriefen aus dem Jahre 1454 in dem der Propst von Hirzenach mit einem Weidestreifen  "in der zur und in die Boppard zugehörigen Gemark des Ortes Weiler" belehnt wurde, lässt den Schluss zu, dass Weiler einst ein Eckpfeiler der Stadtgemarkung gewesen ist. Dafür spricht auch, dass der Bopparder Stadtrat die Belehnung des Propstes vollzog und dass dieser die jährliche Pacht in Höhe von 1 Pfund Wachs an die Pfarrkirche in Boppard abführen musste.

Merkwürdig ist auch, dass die Kirche in Weiler den hl. Petrus, den ehemaligen Patron der Bopparder Pfarrkirche, als Schutzheiligen hat. Professor Pauly schließt daraus auf eine direkte Abhängigkeit der Kapelle von der Mutterkirche.

             

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Der Kurfürst als Landes-, Grund- und Zehntherr.

Unter Kaiser Heinrich VII. ging die Reichsfreiheit Boppards und der zugehörigen Dörfer zu Ende. Im Jahre 1312 verpfändete er seinem Bruder, dem Erzbischof Balduin von Trier, die Städte Boppard und Oberwesel mit den zugehörigen Dörfern, weil dieser seine Wahl zum König durchgesetzt und seinen Romzug finanziert hatte. Den Widerstand der Bopparder musste Balduin mit Gewalt brechen. Es gelang ihm, sich zum wirklichen Herrn des verpfändeten Gebietes zu machen.

Die Erinnerung an die alte Reichsfreiheit blieb aber wach, und so musste Kurfürst Johann II. vor Trier erneut gegen Boppard zu Felde ziehen. Bei diesem Aufbegehren standen die Einwohner Weilers und er übrigen Dörfer auf Seiten der Bopparder. Als aber die Truppen des Kurfürsten heranrückten, ergaben sie sich auf Gnade und Ungnade.

Kurfürst Balduin baute in dem neu erworbenen Gebiet am Mittelrhein eine beispielhafte Verwaltung auf, die sich bis zum Ende der kurtrierischen Herrschaft im Jahre 1794 erhielt. Aus dem Bopparder Reich wurde so das Oberamt Boppard, das die Ämter Boppard, Oberwesel, Galgenscheid und Wellmich umfasste. Weiler gehörte mit Boppard, Salzig, Spay, Brey, Pedernach, Filsen, Kamp, Kestert, Lyckershausen und Ehrental zum Amt Boppard. Die Stelle des heutigen Amtbürgermeisters versah damals der Amtmann oder der Amtsverwalter, der seinen Wohnsitz auf der von Kurfürst Balduin errichteten Burg in Boppard hatte. Er verwaltete sein Amt nach den Richtlinien der kurtrierischen Herrschaft. In den Ortschaften sorgten die von ihm vorgeschlagenen und vom Kurfürsten bestätigten Schultheißen für die Durchführung der Verordnungen. Der staatliche Aufsicht gegenüber stand die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden. Sie wurde von einem oder zwei Bürgermeistern und den Schöffen durchgeführt, die von den Gemeindebürgern gewählt wurden. Die Amtszeit der Bürgermeister betrug nur ein Jahr. Nach Ablauf dieser Tätigkeit mussten sie vor der ganzen "Gemein" Rechenschaft ablegen. Die Aufgabe der Bürgermeister und Schöffen bestand darin, in erster Linie den Interessen  ihrer Gemeinde zu dienen. Sie vertraten diese in Rechtsstreitigkeiten mit anderen Gemeinde und Körperschaften, mit den Landesherrn und seinen Beamten, wozu die Bürger durch eigenhändige Unterschrift ihnen Vollmacht erteilten.

Seitdem der Kurfürst im Jahre 1426 die Güter des Herrn "von Husilstamm" erworben und ihm in demselben Jahr der Propst des St. Martinstiftes zu Worms einen Teil des Zehnten überlassen hatte, war der Landesherr auch Grund- und Zehntherr in Weiler. Die ihm gehörende Gülthecke und das Peterswäldchen überließ er der Gemeinde als Lehen und verlangte für an Pacht jährlich 12 1/2 Malter Hafer.

Die Verwaltung der kurfürstlichen Güter, der Zehnten und der Steuern oblag der Kellerei in Boppard, an deren Spitze der Kellner stand. Den Frucht- und Weinzehnten in Weiler erhielt zum größten Teil die kurtrierische Hofkammer. Kleinere Anteile standen dem Wormser Stift, der Propstei von Hirzenach und den Freiherrn von Eltz zu. Im Jahre 1587 nahm die Bopparder Kellerei in Weiler an Zehnten 29 Malter Roggen, 13 Malter Hafer, 20 Brot, 7 Gulden an Lämmerzehnt und 27 Gulden an Käsezehnt für die Ochsen ein. Der Ertrag des Weinbergzehnten war so groß, dass zum Einsammeln zwei Knechte nötig waren.

Dem Kurfürsten stand auch der Schirm- oder Ehegulden zu. Es war eine Personalsteuer, die alle Familienhäupter traf. Ohne Ansehen der Höhe des Besitzes musste jährlich ein Gulden bezahlt werden. Witwen zahlten die Hälfte. Nur ganz Arme waren von der Zahlung befreit. Aus einer Zusammenstellung aus dem Jahre 1743 geht hervor, dass damals in Weiler 29 Beheiratete und 6 Verwitwete den Schirmgulden erlegen mussten, während 12 Arme, unter ihnen der Lehrer, befreit waren.

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