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Beginn der Geschichte Gemeinde Weiler!
Ältesten Nachrichten von Weiler.
Der Kurfürst als
Landes-, Grund- und Zehntherr.
Ältesten Nachrichten über Weiler
Groß ist die Zahl der
Dörfer mit dem Namen Weiler. Das nimmt nicht wunder, wenn man bedenkt, dass in
den ehemals von den Römern besetzten Gebieten "Weiler" meist auf das
lateinische Wort "villare", d.h. das zu einem römischen Landhaus
gehörige Gut, zurückgeht. Für die Annahme, dass auch unser Weiler eine
römische Siedlung war, spricht manches. Die Römer hatten in dem benachbarten
Boppard ein Kastell errichtet. Römerstraßen führten am Rhein entlang und über
den Vorderhunsrück. Eine Verbindungsstraße verlief an Weiler vorbei durch die
Zeil. Unweit dieses Weges fand man 1926 bei der Suche nach Wasserquellen in den
Ockelter Wiesen einen mit Steinplatten abgedeckten Wasserlauf. Nach Ansicht des
Professors Olmann aus Bonn handelt es sich hier um eine römische Wasserleitung,
die zu einem in der Nähe liegenden Gutshof führte.
Die Vielzahl der
Weiler-Orte macht schwer zu entscheiden, von welchem Weiler in den Akten und
Urkunden die Rede ist. In einigen Akten und auf alten Bildern wird unser Weiler
Katzweiler genannt, wobei die Vorsilbe "Katz" soviel wie klein
bedeutet.
Im 5. Jahrhundert
drangen die Franzosen über den Rhein vor und machten der römischen Herrschaft
ein Ende. Nach fränkischem Recht ging das eroberte Gebiet in das Eigentum der
Könige über. Ihre Rechtsnachfolger wurden die deutschen Kaiser. Teile dieser
Königs- oder Reichsgutes, später einfach Reich genannt, wurde von
Königshöfen aus verwaltet, in denen die im Lande umherziehenden Herrscher
abstiegen und für einige Tage verweilten. Weiler gehörte mit Boppard, Salzig
und vielen anderen Orten am Rhein, auf dem Hunsrück und dem westlichen
Hintertaunus zum "Bopparder Reich".
Aus dieser reichsfreien
Zeit Weilers berichtet der Rheinische Antiquarius folgendes:
"In älteren
Zeiten stand am Orte Weiler eine Burg, die hatte den Namen "Kleeburg".
Man findet davon keine Überreste mehr. Der Platz ist eben und wird von der
Gemeinde benutzt, und der zu dieser Burg gehörige sein sollende Weiher ist auch
zu Land gemacht und wird vom Nonnenkloster zu Camp genützt. Die Tradition
erhielt die Sage, dass ein Kaiser "Otto aus Sachsen" auf der gedachten
Burg öfters Hoflager gehalten und dessen Gattin auf der Burg einmal entbunden
worden wäre. Die Burg ist vermutlich das Stammhaus einer Familie, aus welcher
1315 "Johann von Wilre" der edle Knecht, vorkommt"
Mit einer gewissen
Berechtigung ist anzunehmen, dass die erwähnte Kleeburg, an die der unterhalb
des Dorfes gelegene Wiesengrund Kliverich erinnert, tatsächlich die Stammburg
der Herren von Wilre gewesen ist. Dieses Edelgeschlecht hatte auch in der Nähe
von Trier und oberhalb von Wellmich Besitzungen. Die Urkunden über die Familie
derer von Wilre stammen meist aus dem 14. Jahrhundert. Im Jahre 1311 verkauften
Johann von Wilre, genannt von Emilhausen, und seine Ehefrau Guda dem Kloster
Ebernach im Rheingau, einen Wingert in Weiler und erhielten ihn in Erbpacht
wieder zurück. Heinrich aus dem Geschlechte der Bayer von Boppard heiratete die
Tochter Goeswins von Wilre und stattete sie am 13.4.1375 mit Dörfern in der
Nähe von Trier aus.
Johann von Wilre
erhielt 1332 zu Burglehen auf Rheinfels 8 Malter Korn, 9 Malter Hafer, 20
Schilling von 6 Hifen zu Schwalbach nebst den Fastnachtshühnern Im Jahre 1399
empfing diese Familie auch das Pfalzhaus zu St. Goar als Burglehen.
Im Jahre 1426 verkaufte
Ritter Conrad von Husilstamm seine Güter in Weiler dem Kurfürsten Otto von
Trier.
Auch die Propstei von
Hirzenach hatte in der Weilerer Gemarkung Besitzungen. In der Urkunde des
Mutterklosters Siegburg findet sich wohl die älteste urkundliche Nachricht
über Weiler. Im Jahre 1149 nahm König Lonrad III. die Höfe in Beie (Rheinbay),
Quintinache (Quentin), W i l r e, Prade (Prath) und Overkestere (Oberkestert),
welche Ritter Embrico von Bornhofen zur Errichtung einer Klosterzelle in
Hirzenach geschenkt hatte, unter seinen Schutz.
Ein weiteres
Adelsgeschlecht, die "von Wysenstein", hatte sein Schloss in der Zeil
zwischen Weiler und Rheinbay. Es stand noch im Jahre 1454. Der Besitz dieses
Geschlechtes scheint später unter die Propstei Hirzenach und den Junker "Boos
von Waldeck" aufgeteilt worden zu sein, die laut Grundbuch von 1719 dort
größere zusammenhängende Ländereien und einen Hof hatten.
Einige Einwohner von
Weiler werden als Stifter in dem Stiftungsbuch der Kirche St. Serverus in
Boppard aufgeführt, das um 1290 aufgestellt wurde:
- Die Eheleute Guda,
Tochter von Hermann Putzack, und Johannes stifteten einen Weinberg in Wilre.
- Hermann von
Wilre, Sohn der Aleydis, einen Weinberg im Katzenacker.
- Agnes von Wilre, die
Witwe des Rudenger, der Rapp genannt wurde, eine Wiese im Bayerbach.
- Ernst, Sohn des
Gernod, eine Wiese im Baldichintal.
Außerdem werden als
Stifter genannt die Weilerer Aleydis und Engelbert Pistor und Rychwin.
Wenn in diesem
Stiftungsbuch nur wenige Weilerer aufgeführt werden, so liegt der Grund wohl
darin, dass damals Weiler schon eine eigene Kapelle hatte.
Der Landeskonservator
stellte nämlich bei der Besichtigung der Kirche in Weiler im Jahre 1952 fest,
dass das noch vorhandene Chor aus der Zeit von 1230 bis 1240 stammt. Bei der
Erweiterung der Kirche wurden in Höhe des jetzigen Marienaltars romanische
Fensterbögen entdeckt, was die Zeitangabe des Konservators bekräftigte.
Weiler gehörte zur
Großpfarrei Boppard, die im Jahre 991 von Kaiser Otto III. mit sämtlichen
Kapellen des Bopparder Reiches und dem zugehörigen Zehntland dem St. Martinsstift
zu Worms übertragen worden war.
Boppard war durch
seinen Handel zu einer bedeutenden freien Reichsstadt aufgeblüht. Von allen den
um die Stadt liegenden Orten fühlte sich Weiler am engsten mit ihr verbunden.
Es ist auch das einzige Dorf, das in den Privilegien oder Freibriefen erwähnt
ist, die die deutschen Kaiser der Stadt Boppard gewährten. Darin heißt es:
"Die Gemeinde des Dorfes Weiler, die der Stadt zugehört, soll beim
Weidegang und Viehbetrieb daselbst bleiben und zu ihrer Notdurft ohne Hindernis
derselben genießen" Woher diese engere Verbindung mit Boppard rührt ist
nicht bekannt. Der Satz in den Belehnungsbriefen aus dem Jahre 1454 in dem der
Propst von Hirzenach mit einem Weidestreifen "in der zur und in die
Boppard zugehörigen Gemark des Ortes Weiler" belehnt wurde, lässt den
Schluss zu, dass Weiler einst ein Eckpfeiler der Stadtgemarkung gewesen ist.
Dafür spricht auch, dass der Bopparder Stadtrat die Belehnung des Propstes
vollzog und dass dieser die jährliche Pacht in Höhe von 1 Pfund Wachs an die
Pfarrkirche in Boppard abführen musste.
Merkwürdig ist auch,
dass die Kirche in Weiler den hl. Petrus, den ehemaligen Patron der Bopparder
Pfarrkirche, als Schutzheiligen hat. Professor Pauly schließt daraus auf eine
direkte Abhängigkeit der Kapelle von der
Mutterkirche.
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Der Kurfürst als
Landes-, Grund- und Zehntherr.
Unter Kaiser Heinrich VII. ging die Reichsfreiheit Boppards und
der zugehörigen Dörfer zu Ende. Im Jahre 1312 verpfändete er seinem Bruder,
dem Erzbischof Balduin von Trier, die Städte Boppard und Oberwesel mit den
zugehörigen Dörfern, weil dieser seine Wahl zum König durchgesetzt und seinen
Romzug finanziert hatte. Den Widerstand der Bopparder musste Balduin mit Gewalt
brechen. Es gelang ihm, sich zum wirklichen Herrn des verpfändeten Gebietes zu
machen.
Die Erinnerung an die alte Reichsfreiheit blieb aber wach, und
so musste Kurfürst Johann II. vor Trier erneut gegen Boppard zu Felde ziehen.
Bei diesem Aufbegehren standen die Einwohner Weilers und er übrigen Dörfer auf
Seiten der Bopparder. Als aber die Truppen des Kurfürsten heranrückten,
ergaben sie sich auf Gnade und Ungnade.
Kurfürst Balduin baute in dem neu erworbenen Gebiet am
Mittelrhein eine beispielhafte Verwaltung auf, die sich bis zum Ende der
kurtrierischen Herrschaft im Jahre 1794 erhielt. Aus dem Bopparder Reich wurde
so das Oberamt Boppard, das die Ämter Boppard, Oberwesel, Galgenscheid und
Wellmich umfasste. Weiler gehörte mit Boppard, Salzig, Spay, Brey, Pedernach,
Filsen, Kamp, Kestert, Lyckershausen und Ehrental zum Amt Boppard. Die Stelle
des heutigen Amtbürgermeisters versah damals der Amtmann oder der
Amtsverwalter, der seinen Wohnsitz auf der von Kurfürst Balduin errichteten
Burg in Boppard hatte. Er verwaltete sein Amt nach den Richtlinien der
kurtrierischen Herrschaft. In den Ortschaften sorgten die von ihm
vorgeschlagenen und vom Kurfürsten bestätigten Schultheißen für die
Durchführung der Verordnungen. Der staatliche Aufsicht gegenüber stand die
kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden. Sie wurde von einem oder zwei
Bürgermeistern und den Schöffen durchgeführt, die von den Gemeindebürgern
gewählt wurden. Die Amtszeit der Bürgermeister betrug nur ein Jahr. Nach
Ablauf dieser Tätigkeit mussten sie vor der ganzen "Gemein"
Rechenschaft ablegen. Die Aufgabe der Bürgermeister und Schöffen bestand
darin, in erster Linie den Interessen ihrer Gemeinde zu dienen. Sie
vertraten diese in Rechtsstreitigkeiten mit anderen Gemeinde und
Körperschaften, mit den Landesherrn und seinen Beamten, wozu die Bürger durch
eigenhändige Unterschrift ihnen Vollmacht erteilten.
Seitdem der Kurfürst im Jahre 1426 die Güter des Herrn
"von Husilstamm" erworben und ihm in demselben Jahr der Propst des St.
Martinstiftes zu Worms einen Teil des Zehnten überlassen hatte, war der
Landesherr auch Grund- und Zehntherr in Weiler. Die ihm gehörende Gülthecke
und das Peterswäldchen überließ er der Gemeinde als Lehen und verlangte für
an Pacht jährlich 12 1/2 Malter Hafer.
Die Verwaltung der kurfürstlichen Güter, der Zehnten und der
Steuern oblag der Kellerei in Boppard, an deren Spitze der Kellner stand. Den
Frucht- und Weinzehnten in Weiler erhielt zum größten Teil die kurtrierische
Hofkammer. Kleinere Anteile standen dem Wormser Stift, der Propstei von
Hirzenach und den Freiherrn von Eltz zu. Im Jahre 1587 nahm die Bopparder
Kellerei in Weiler an Zehnten 29 Malter Roggen, 13 Malter Hafer, 20 Brot, 7
Gulden an Lämmerzehnt und 27 Gulden an Käsezehnt für die Ochsen ein. Der
Ertrag des Weinbergzehnten war so groß, dass zum Einsammeln zwei Knechte nötig
waren.
Dem Kurfürsten stand auch der Schirm- oder Ehegulden zu. Es
war eine Personalsteuer, die alle Familienhäupter traf. Ohne Ansehen der Höhe
des Besitzes musste jährlich ein Gulden bezahlt werden. Witwen zahlten die
Hälfte. Nur ganz Arme waren von der Zahlung befreit. Aus einer Zusammenstellung
aus dem Jahre 1743 geht hervor, dass damals in Weiler 29 Beheiratete und 6
Verwitwete den Schirmgulden erlegen mussten, während 12 Arme, unter ihnen der
Lehrer, befreit waren.
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