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Abt Kuno von Siegburg hatte den Grafen Erlof von Sternberg als
Advokatum, jedoch nur temporaliter nicht aber häreditarie berufen. Die Hochzeit
der Grafen von Sternberg reichte bis an den Pardelsbach. Von dort erstreckte
sich die Hoheit der Grafen von Sponheim, die sich über Oberhirzenach ausdehnte
und wozu auch Karbach gehörte. Das Vogteianteil der Grafen von Sternberg ging
später auf Kurtrier und das der Grafen von Sponheim auf Kurpfalz über nebst
dem Schloss zu Ehrenberg, dann an verschiedene adelige Familien, so von Elz, von
Quadt und zuletzt von Klodt über. Die Belehnung des Grafen von Klodt geschah
1866 durch Philipp Wilhelm Pfalzgraf bei Rhein. Es waren die Brüder Giesberth
von Klodt und Dietrich Daniel von Klodt, die ihre erste Belehnung empfingen. Die
Propstei wurde geschützt, und ihre Güter unangetastet bis zum Jahre 1705 und
1706, in welchem Jahre unter dem Propsten von Hoen ein gewisser Damia von Klodt
anfing, die ersten Eingriffe gegen die Propstei in ihren hinter der Propstei
anstoßenden, bis nach Karbach, also über eine Stunde Weges sich ausdehnenden
Waldungen zu wagen. Die Übergriffe wurden immer schlimmer trotz Einspruches des
Propstes, wenn sie auch zeitweilig unterblieben. 1709 maßte er sich sogar die
Jagd an. Der daraus sich entwickelnde Prozess dauerte bis 1772 und wurde in
diesem Jahr endlich vom Kurpfälzischen Allelationsgericht zu Gunsten der
Propstei entschieden. Nur die Vogteigewalt wurde ihm zugesprochen, sonst nichts.
Der Propst ist Landesfürstliche Obrigkeit, Grund- und Eigentumsherr. Ihm sollte
die Huldigung durch Handschlag geleistet werden. Im Jahre 1796 wurde die
Propstei von den Franzosen besetzt, und das Propsteigebäude wurde Sitz der
Kommandanten. Außerdem bezogen noch zwei Gendarmen mit Familie Wohnung dort.
Der Propst Emmerich von Quandt konnte vorläufig dort wohnen bleiben, wurde aber
auf alle mögliche Art drangsaliert. Es wurde ihm schließlich nicht einmal
gestattet, mit dem Abt von Siegburg, seinem geistlichen Obern, in Briefverkehr
zu bleiben. 1799 wurde er vertrieben. In dieser Zeit wurde auch der Kreuzgang,
über dem sich die Klausur, die Wohnung der Mönche befand, niedergelegt. Diese
Arbeit ließen die Franzosen so gründlich besorgen, dass heute nichts hiervon
übrig ist. Auch fast alle Kunstwerke verschwanden damals aus der Kirche. Nur
einige Überbleibsel beherbergt sie jetzt noch. Die wunderbaren Chorfenster
wurden nach Paris in den Louvre gebracht. 1808 wurde die Trennung des
Pfarrwitthurms von den Propsteigütern vorgenommen. Die Propstei war also damit
aufgehoben. Dem Propst Emmerich von Quandt wurde die Erlaubnis zur Rückkehr
gegeben. Er wurde erster Pfarrer von Hirzenach und starb als solcher 1811.
Die ehemaligen Klostergebäude stehen nur
noch zum Teil. Das älteste unter ihnen ist die frühere
Bartholomäuskapelle, die so genannte Cell, die jetzt Eigentum der
Pfarrkirche ist und als Wohnung benutzt wird. Nach Erbauung der Kirche
war sie Taufkapelle. Die nebenstehende frühere Klosterkirche, die
jetzige Pfarrkirche, zeigt deutlich zwei Bauperioden. Der ältere Teil
ist frühromanisch. Um 1300 wurde das Chor erbaut. An Kunstwerken weist
sie, wie gesagt, nur mehr sehr wenig auf. In einer späteren
Veröffentlichung soll hierüber noch des näheren berichtet werden.
Östlich von ihr steht das jetzige Pfarrhaus, das frühere Wohnhaus des
Propstes. Es ist massiver Bau mit einem schönen Saal im Erdgeschoss. An
einem Berghang sehen wir die alte Klostermühle, die als Remise und
Heuspeicher ein beschauliches Dasein führt. Dieses Gebäude in ihrer
Gesamtheit bieten sich dem Reisenden als einzigartiges Idyll inmitten des
niedlichen Rheindörfchens dar.

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