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Pressebericht
KW 36 / 2005
Aktivitäten der Weilerer Nachbarschaft !
Einiges hat sich in den letzten Monaten getan und weitere Vorhaben werfen ihre Schatten voraus bei der Nachbarschaft Weiler & Fleckertshöhe. Als erstes jedoch gilt es Dank zu sagen der Schreinerei Waldforst, die ohne Berechnung der angefallenen Stunden für die Küche im Mehrzweckgebäude die notwendigen Schubladen hergestellt und eingebaut hat. Ein weiterer Dank gilt an Herrn Horst Bertsch, der im Auftrag der Nachbarschaft den Fahnenmast am Mehrzweckgebäude überarbeitet und neu gestrichen hat. Etwas mehr als üblich musste die Nachbarschaft bisher in diesem Jahr in die finanzielle Tasche greifen. So war es notwendig für die Thekenanlage im Mehrzweckgebäude eine neue Zapfanlage und eine neue Kühlung anzuschaffen. Zudem mussten aufgrund behördlicher Auflagen für die Küche neue Kühlschränke besorgt werden. Alles in allem hofft man nun den Stand erreicht zu haben, um eine ordnungsgemäße Vermietung und Nutzung der Gerätschaften zu garantieren. Erfreut zeigte man sich über die Zustimmung der Verwaltung für die Errichtung einer Grillhütte an der L212. Beabsichtigt ist, in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr Weiler, in der ersten Kalenderwoche des Monats Oktober mit der Herstellung des Zuweg zum Gelände zu beginnen. In diesem Zusammenhang, und für die anstehenden Errichtung der Grillhütte, würde sich die NWF auf die Unterstützung von zahlreichen Helfern freuen. Ein weiteres Vorhaben was ansteht, ist die für die zweite Kalenderwoche des Monats Oktober 2005 geplante Überarbeitung des Schiffermastes und dessen Einfassungsbereich am Landgasthof „Eiserner Ritter“. Da der Mast umgelegt werden muss, um ihn an anderer Stelle zu überarbeiten, und anschließend wieder aufzustellen, hofft man auch für diese Maßnahme auf die Unterstützung von notwendigen Helfern. Diese wenden sich bitte an den Nachbarmeister Reinhold Petereit unter der Tel. Nr. –60007, der über den Fortschritt bzw. den Stand der Tätigkeiten im Internet unter www.boppard-weiler.de auf den Seiten der Nachbarschaft die entsprechenden Information hinterlegen wird. Reinhold Petereit Nachbarmeister der Nachbarschaft Weiler & Fleckertshöhe
Neubau Grillhütte: Antwortschreiben des 1. Vorsitzenden der NWF, R. Petereit auf Antwortschreiben der Kreisverwaltung vom 18.09.2002:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir
beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 18.09.2002, in dem Sie Ihre Bedenken über
die Errichtung einer Grillhütte in der Gemarkung Weiler bekunden. Mitteilen
möchten wir Ihnen jedoch vorab, das bisher unser neuer Vorstand
vom früheren Nachbarschaftsmeister Peter Bernardy über eine am
01.04.1999 mit Ihnen vor Ort durchgeführte
Begehung und Besprechung nicht informiert wurden. Wir
bitten dies zu entschuldigen und haben aufgrund Ihrer genannten Bedenken
selbstverständlich mehrere Umplanungsmaßnahmen vorgenommen. Anbei
übersenden wir Ihnen unseren Schriftverkehr mit Fotos vom 29.08.02 an die
Stadtverwaltung Boppard. Wie aus diesem zu ersehen ist, haben wir bereits in
diesen Unterlagen eine Umplanung der Toilettenanlage vorgesehen. Leider wurde
diese Umplanung in Ihrem Schreiben vom 18.09.02 nicht berücksichtigt und Sie
bemängelten die Errichtung einer Toilette im festgestellten Orchideenbereich. Eine weitere Umplanung ist die vorgesehene Sitzecke nicht im Bereich der Orchideenvorkommen aufzubauen, sondern ohne Sonnenschirm an die Stelle der kleinen Sitzgruppe neben dem Grill zu errichten. Die geplante Sitzgruppe würde damit entfallen. Ihrer Erkenntnis, dass der gesamte Bereich des angrenzenden Waldbestandes nachhaltig umgewandelt werden soll, können wir leider nicht folgen. Entgegen der von Ihnen angemeldeten Bedenken, für die Errichtung des unteren Sitzplatzes und der Zugangstreppe müsste der natürliche und standortgerechte Gehölzbewuchs entfernt werden, können wir den örtlichen Gegebenheiten entsprechend, im Felsbereich der geplanten Sitzplätze kein Gehölz vorfinden. Bei der Erstellung eines diesbezüglichen Treppenzugangs ist eine Holzentfernung ebenfalls nicht notwendig und auch nicht vorgesehen. Geplant ist auch nicht eine komplette Umgestaltung des oberen Geländeplatzes vorzunehmen, sondern es sollte lediglich das Gelände, das im Vorfeld vor der Übernahme privat genutzt und zwischenzeitlich von Wildschweinen teilweise aufgewühlt wurde, begradigt und die angrenzenden Hänge von Unrat gesäubert werden. Zudem beabsichtigen wir eine sich auf der oberen Geländefläche befindliche, eingefallene Mauer aus Natursteinen, in einer Höhe von ca. 80 cm wieder aufzubauen. Diese Arbeiten sollten von zwei Vereinsmitgliedern, die hauptberuflich als Landschaftspfleger und Gärtner tätig sind, überwacht werden, so dass eine den örtlichen Vorkommnissen angepasste Geländegestaltung erfolgt. Hierzu gehört auch eine ordnungsgemäße Einzäumung und Pflege des vorgefundenen Orchideenbereiches. Da wir aufgrund der angestrebten Geländenutzung und einer Änderung des derzeitigen Geländezustandes, wie dieser im Jahre 1997 von der Nachbarschaft Weiler – Fleckertshöhe in nicht gerade sauberen Zustand übernommen wurde, keinen Eingriff in die Erhaltung der landschaftlichen Nutzung sehen, und wir überzeugt sind mit einer notwendigen Rücksichtnahme in Gemeinsamkeit und Gesellschaft mit den Bürgern und örtlichen Vereinen einen kulturellen Beitrag zu erreichen, bitten wir Sie Ihre Beanstandungsgründe nochmals zu überdenken. Da das Gelände von der Nachbarschaft Weiler - Fleckertshöhe eigens für die beantragte Nutzung erworben wurde und der Verein bereits erhebliche finanzielle Mittel hierzu investiert hat, schlagen wir vor eine erneute Begehung mit Ihnen und unserem Vereinsvorstand durchzuführen. Hierbei könnten eventuelle Fragen örtlich geklärt und besprochen werden. Neubau Grillhütte: Antwortschreiben vom 18.09.2002 der Kreisverwaltung auf Bauvoranfrage vom 02.07.2002: Sehr geehrte Damen und Herren, das Anhörverfahren zur vorbezeichneten Bauvoranfrage ist abgeschlossen. Die Prüfung hat ergeben, dass dem geplanten Bauvorhaben baurechtlich Bedenken entgegenstehen.
Gründe:
Die Untere Landespflegebehörde teilt folgendes mit:
Der Kreisverwaltung ist es daher rechtlich nicht möglich, Ihrer Bauvoranfrage zu entsprechen. Unter Hinweis auf $28 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 25.5.1976 (BGBl. I S. 1253) in Verbindung mit § 1 des Landesgesetzes über das Verwaltungsverfahren Rheinland - Pfalz vom 23.12.1976 (GVBI.S.308) in den jeweils geltenden Fassungen geben wir Ihnen hiervon Kenntnis.
Antwortschreiben: Der Leiter des Geschäftsbereiches Planen und Bauen von der Stadtverwaltung Boppard antwortet auf den Artikel "Weiler auf dem Abstellgleis": Sehr geehrter Herr Petereit, im Gegensatz zu Ihren Annahmen in Ihrer Presseverlautung mit der Überschrift "Verwaltung reagiert nicht", hat die Stadtverwaltung tatsächlich dort reagiert, wo eine Reaktion Sinn macht. Die von Ihnen behaupteten Mängel hinsichtlich der Entlüftungsanlage im Jugendraum können wir nicht nachvollziehen. Die Entlüftungsanlage, die durch eine Fachfirma installiert wurde, arbeitet mängelfrei. Sie ist allerdings nicht als Luftaustauschanlage zu verstehen, so wie sie ursprünglich im Gespräch stand, aber auf Grund der Kosten von 40.000 DM seinerzeit verworfen wurde. Die Anlage ist vielmehr so konzipiert, dass eine zusätzliche Entlüftung zu einer normalen Raumlüftung, die üblicherweise über Öffnen von Fenstern gewährleistet ist, funktioniert. Nachvollziehbar ist auch nicht Ihre Behauptung, dass die Anlage außerhalb des Gebäudes solch laute und störende Geräusche auslöse, die man einem Anwohner nicht zumuten könne. Dass ein gewisser Geräuschpegel erreicht wird, liegt in der Sache der Natur. Im Übrigen wurde wiederholt festgestellt, dass die Anlage auch beim Verlassen des Jugendraumes nicht ausgeschaltet wurde. Hier könnte zumindest der Zeitraum der nach Ihrer Auffassung unzumutbaren Geräusche eingeschränkt werden. Ihr Vorwurf der unterlassenen Restarbeiten ist an die falsche Adresse gerichtet. Diese sollten durch die Jugendraumnutzer selbst in Eigenleistung ausgeführt werden. Wenn Anstriche an Wänden und Verkleidungen erforderlich sind, spricht man im Allgemeinen von "Unterhaltungsarbeiten". Sie gebrauchen hierfür den Begriff Mängel. Diesen Begriff halten wir in ihrem Schreiben in Bezug auf die Reinigung des Fußbodens zutreffen. Da dieser einfache Reinigungsdienst offensichtlich durch die Nutzer des Jugendraumes nicht gewährleistet ist, verwundert uns um so mehr die Tatsache, dass Sie uns mitteilen, dass die Jugendlichen sich bereit erklärten in Eigenleistung einen Anstrich der Wände und Verkleidungen sowie Reinigung des Fußbodens zu übernehmen. Reinigungsmittel stehen ausreichend vor Ort zur Verfügung, Materialkosten für Anstricharbeiten, werden wie in anderen Ortsbezirken der Stadt, selbstverständlich durch die Stadt gestellt. Weiterhin bemängeln Sie die Toilettenanlage. Hier vertreten wir auch Ihre Auffassung, dass die derzeitige Lösung, die seinerzeit die Zustimmung des Ortsbeirates fand und vom Raumangebot nur so umgesetzt werden konnte, für nicht mehr zeitgerecht. In diesem Fall haben wir reagiert, und zeitgemäße Lösungsvorschläge mit dem Ortsvorsteher besprochen. Da es sich bei dieser Maßnahme um eine Investition handelt, müssen zunächst die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Im Übrigen haben wir Ihre Mitteilung, wonach Sie sich "geradezu auf das Abstellgleis geschoben" fühlen, zur Kenntnis genommen. Günter Firmenich Lesen Sie Interessantes zum Ortsgeschehen in Form von Presseartikel und Schriftverkehr. Presseartikel abgesandt am 29.09.02 an: Rund um Boppard, Rhein-Hunsrück-Zeitung, Rhein-Hunsrück-Anzeiger, Blättchen Bad-Salzig. Weiler
auf dem Abstellgleis? Verärgert zeigte sich der Vorstand der Nachbarschaft Weiler – Fleckertshöhe über die Vorgehensweise der Stadt, von der sich dieser als Ansprechpartner in Sachen Mehrzweckgebäude geradezu auf das Aufstellgleis geschoben fühlt. Per E-Mail hatte sich der 1. Vorsitzende R. Petereit am 09. April 2002 an Bürgermeister Dr. Bersch gewandt und um Behebung von gravierenden Mängel im Jugendraum gebeten. Aus Kostengründen erklärten sich die Jugendlichen und mehrere Vereinsmitglieder bereit, diese Arbeiten überwiegend in Eigenleistung durchzuführen. Auf eine persönliche Anfrage des Vorsitzenden äußerte sich Dr. Bersch daraufhin an 22.April 2002, er hätte die Sache weitergegeben. Nachdem mittlerweile 3 Monate vergangen waren und keinerlei Reaktion, geschweige denn Tätigkeiten zu erkennen waren, wandte man sich erneut schriftlich am 25. Juli 2002 an Dr. Bersch mit dem Hinweis, auf den Hinweis. Zusätzlich teilte man in diesem Schreiben weitere festgestellt Mängel an der neu installierten Entlüftung des Jugendraumes mit und machte auf eine eventuelle Abnahme aufmerksam die bisher, wenn überhaupt erfolgt, klar ersichtlich den Vorschriften entsprechend nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Am 14. August 2002 ging ein weiteres Schreiben an die Stadt, in dem um Genehmigung von Änderungen im Mehrzweckgebäude gebeten wurde, die man ebenfalls in Eigenleistung durchführen will. Da der Vorstand der Nachbarschaft Weiler – Fleckertshöhe sich als Ansprechpartner berufen fühlt und bisher keinerlei Reaktion, weder in schriftlicher oder sonstiger Form seitens der Stadt in diesen Angelegenheiten erfolgte, beschloss man dies auf dem öffentlichen Wege zu versuchen und kann den bisherigen Schriftverkehr auf der Homepage www.weilerinfo.de unter dem Link NWF-Info nachlesen. Keinesfalls will man in diesmal auf irgendwelche Wahlversprechungen warten, wie dies in Sachen Neubaugebiet Weiler proklamiert wurde.
Schreiben am 25.07.2002 an Stadtverwaltung: Renovierungsarbeiten Jugendclub Stadtverwaltung
Boppard Dr.
Walter Bersch Karmeliterstraße
2 56154
Boppard Betreff:
Renovierungsarbeiten Jugendclub
Sehr
geehrter Dr. Walter Bersch, anbei
übersende ich Ihnen den Ausdruck eines E-Mail welches ich Ihnen bereits mit
Datum vom 09.04.02 zugesandt habe. Auf
meine Anfrage vom 22.04.02 teilten Sie mir mit, dass betreffende E-Mail erhalten
zu haben und das die Sache von Ihnen weitergegeben wurde. Nach
mittlerweile vergangenen 3 Monaten, in denen bisher noch keine Unternehmungen zu
erkennen sind, erlauben Sie mir bitte auf dem Postwege eine erneute Anfrage über
den Sachstand in der Angelegenheit an Sie zu richten. Um
auf weitere Fragen von Bürgern entsprechende Aussagen machen zu können, wäre
ich Ihnen für eine kurzfristige Rückantwort dankbar. Reinhold
Petereit Vorsitzender
NWF
Schreiben vom 25.07.2002 an Stadtverwaltung: Reklamation Lüftungsanlage Jugendclub
Stadtverwaltung Boppard Karmeliterstr. 2 65154 Boppard Betreff: Mehrzweckgebäude Weiler –Jugendclub- Sehr geehrte Damen und Herren, bei
einer Begehung des Jugendclub im Mehrzweckgebäude Weiler mussten wir
feststellen, dass die dort vor geraumer Zeit in die Räume angebracht Entlüftung
unseren erhebliche Mängel hinsichtlich Installation und Betrieb aufweist. Die
frei in das Gebäude, direkt unterhalb der Decke ohne Verkleidung angebrachte Lüftung
zeigt keine, bzw. nur ganz geringe Leistungen hinsichtlich Be- und Entlüftung
der Räumlichkeiten. Anschlüsse
und Übergänge der Rohrkanäle sind nur oberflächlich installiert und
beigearbeitet. Während
des Betriebes der Anlage entstehen außerhalb des Gebäudes solche laute und störende
Geräusche, die man einem Anwohner nicht zumuten kann. Wenn
auch die Anlage erst vor geraumer Zeit von Ihnen abgenommen wurde, möchten wir
Sie dennoch bitten eine erneute, eigene Überprüfung der Anlage durchzuführen
und wären Ihnen für eine kurzfristige Behebung der Mängel dankbar. Reinhold
Petereit 1.
Vorsitzender
Schreiben vom 30.06.2002 an die Fraktionsvorsitzenden des Stadt Boppard: Errichtung Gewerbebetrieb
Alle
Vorsitzenden Stadtratsfraktionen 56154
Boppard Betreff:
Errichtung eines Gewerbebetriebes in Weiler. Sehr
geehrte Damen und Herren! In
einer Sitzung mit den Vertretern der Weiler Vereine am 28.06.02 war ein heftig
und ausgiebig diskutierter Punkt die Errichtung eines Gewerbebetriebes in
Weiler. Als
Vertreter der in dieser Sitzung Anwesenden
wenden wir uns nun hiermit an Sie und bitten um öffentliche Klärung und
Unterstützung in der weiteren Vorgehensweise zu nachfolgender Angelegenheit. Unmittelbar
in der Nähe des Sportplatzes, und zugleich auch des entstehendes
Neubaugebietes, wird zur Zeit ein Gebäude errichtet in dem eine Hühnerzucht
betrieben werden soll. Hierzu
möchten wir erhebliche Bedenken anmelden, wobei ein Grund die unmittelbare Nähe
des Gebäudes an der Ortsgrenze ist, und entstehende Gerüche bei den Anwohnern
nicht gerade begrüßt werden können. Zudem befindet sich das Vorhaben direkt
am angrenzenden Neubaugebiet „Salzbornhöhe“, worin wir eine Minderung der
Wohnqualität sehen. Nach
unseren Recherchen wurden vom Bauherrn mehrere Grundstücke für die Errichtung
des Gebäudes angeboten. Eine Genehmigung jedoch konnte angeblich nur für die
Errichtung am jetzigen Standort erteilt werden. Bekannt
ist uns, dass zu diesem Vorhaben eine Baugenehmigung erteilt wurde und nach
unseren Kenntnisstand keine Möglichkeit mehr besteht, die bereits begonnene
Baumaßnahme einzustellen. Nicht
bekannt
aber ist uns, wie diesbezüglich im Vorfeld gearbeitet wurde, so dass eine
Baugenehmigung erteilt werden konnte. Eine
Anfrage an den Ortsvorsteher ergab, dass dieser über diese Baumaßnahme nicht
informiert war. Ebenfalls in Unkenntnis zeigte sich der Ortsbeirat in einer
Sitzung am 27.06.02. Diesbezüglich
weisen wir auf den Paragraphen 35 und 36 BauGB hin, wonach im Einvernehmen mit
der Gemeinde über die Zulässigkeit von Vorhaben im bauaufsichtlichen Verfahren
entschieden wird. Ein
Augenmerk bitten wir auf den Ausdruck „im Einvernehmen mit der Gemeinde“ zu
richten. Ohne jedoch näher auf die jeweiligen Paragraphen einzugehen bitten wir um Klärung und Unterstützung in der Beantwortung zu nachfolgenden Fragen:
1.
Wer war über die Baumaßnahme bei der Stadtverwaltung informiert und wer
hat hierzu eine Zustimmung erteilt? 2.
Wurde der Haupt- und der Bauausschuss mit dieser Sache konfrontiert? 3.
Welche Möglichkeit bestand als Alternative das gewerbliche Gebäude auch
an anderer Stelle im Einzugsbereich der Stadt Boppard zu errichten? 4.
Wurden unsere örtlichen Vertreter über die Baumaßnahme informiert? Und
wenn nicht, warum wurde dies unterlassen? 5.
Warum und wo wurden andere Standort für die Gebäudeerrichtung nicht
genehmigt? 6.
Welche Möglichkeit der baulichen Nutzung können in Abänderung mit dem
Bauherrn vereinbart werden? Mit den Fragen haben wir uns an alle Vorsitzenden der
jeweiligen Stadtratsfraktion von Boppard gewandt. Wir
wären Ihnen dankbar, wenn Sie gemeinsam unser Anliegen in der nächsten
Stadtratssitzung vortragen, und die Forderung auf eine Beantwortung der
gestellten Fragen unterstützen würden. Mit
freundlichen Grüßen Reinhold
Petereit (Nachbarmeister)
E-Mail am 09.04.2002 an Dr. Walter Bersch, Stadtverwaltung Boppard: Besichtigung und Reklamation Jugendclub Sehr geehrter Herr Dr. Bersch, am 05.04.2002 haben wir mit dem neuen Vorstand der Nachbarschaft Weiler-Fleckertshöhe und den Vertretern des Jugendclubs Weiler in den Räumen des Jugendclubs im Mehrzweckgebäude eine Besichtigung durchgeführt. Dabei waren Mängel ersichtlich, zu deren Behebung wie: Anstrich der Wände und Verkleidungen, Reinigung des Fußbodens usw., sich die Jugendlichen bereit erklärten, dies in Eigenleistung zu beheben werden. Für die Behebung der Mängel bitten wir um Übernahme der Kosten für die Materialien durch die Stadt. Hierbei handelt es sich um nachfolgende Mängel, die von Fachkräften durchgeführt werden müssten.
Den größten Punkt, den alle Teilnehmer bemängelten, stellt die Toilettenanlage dar. Während andernorts Damen- und Herrentoiletten räumlich getrennt sind, ist dies in den Räumen des Jugendclubs Weiler nicht der Fall. Hier ist lediglich in einem Raum eine Toilettentrennwand von 2,00 m Höhe aufgebaut, die zwischen Damen- und Herrentoilette unterscheiden sollen. Türen, Trennwand und die Sanitäreinrichtungen sind nach jahrzehntelanger Nutzung in einem sehr schlechten Zustand. Alle Beteiligten waren sich einig, dass dies kein Zustand ist, der noch in die heutige Zeit passt und es sollte eine räumliche Trennung erfolgen. Hierzu schlagen wir vor, in den bestehenden Raum eine massive Zwischenwand zu errichten. Beide Räume (Herren- und Damentoilette) sollten dann durch eine separate Eingangstür betreten werden können.
Zwei weitere Punkte waren die Haupteingangs- und Nebeneingangstür. An der Haupteingangstür, die als Schallschutztür dient, sind erhebliche Abnutzungserscheinungen ersichtlich, so dass ein Austausch bzw. eine Überarbeitung notwendig ist. Dies trifft ebenfalls auf die seitliche, zweite Trenntür zu, die als Brandschutz- und als Fluchttür dient.
Anbei haben wir Ihnen zwei Fotos beigefügt, die Ihnen unserer Ausführungen verdeutlichen sollen. Wir würden uns freuen, wenn unsere Anliegen eine positive Resonanz erfahren würden und stehen Ihnen für Fragen und Antworten jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Nachbarschaft Weiler-Fleckertshöhe Reinhold Petereit 1. Vorsitzender
Presseartikel
zur Vorstandssitzung vom 22.03.2002 Sanierung des
Mehrzweckgebäudes fällig! Eines der zentralen Themen der jüngsten Sitzung des neuen Vorstandes der Weilerer Nachbarschaft befasste sich mit dem Zustand des dortigen, vielseitig genutzten Mehrzweckgebäudes. Einig war man sich darin, dass eine Sanierung der Räume im Erdgeschoss und des Jugendclubs unvermeidlich ist. Dies wurde begründet mit einer über viele Jahre hinaus, stark frequentierten Nutzung des Gebäudes, wodurch solche Abnutzungserscheinungen unweigerlich auftreten. Vorgesehen ist hierzu, den Vorschlag zu einem Sanierungskonzept auszuarbeiten, den man zur gegebenen Zeit der Stadt, dem Besitzer des Gebäudes, vorlegen möchte. Überlegt werden sollte zudem eine jährliche Grundreinigung der Räumlichkeiten durchzuführen, an der sich alle örtlichen Vereine beteiligen könnten. Um den notwendigen Maßnahmen den entsprechenden Anstoß zu geben, wurde für die nächsten Tage eine örtliche Begehung eingeplant, in der eine entsprechende Bestandsaufnahme gemacht werden soll. Weitere Themen der Sitzung waren die Errichtung der Grillhütte und der Verkauf der angeschafften Fahne für den Ortsbezirk Weiler. Es wurde vorgeschlagen, sich nach näheren Erkundigungen intensiv mit diesen Punkten zu befassen um in den nächsten Wochen über einen Fortschritt berichten zu können.
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