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Der
Rhein und das Weltgeschehen.
Weiler und das
Zeitgeschehen.
Die Kommunale
Selbstverwaltung.
Entstehung des
Ortsteils Fleckertshöhe.
Weiler und das
Zeitgeschehen.
Über die
Bevölkerungszahlen Weilers liegen aus dem 16. bis 18. Jahrhundert folgende
Angaben vor:
Im Jahre 1563 hatte
das Dorf 27 Feuerstellen, d.h. Haushaltungen.
1684 nach den
Schrecken des 30-jährigen Krieges und der Folgezeit war die Zahl au 23
zurückgegangen.
1719 gab es 32
Haushaltungen.
1743 gab es 47
Haushaltungen.
1787 betrug die
Einwohnerzahl 171
1790 wurden 38
Familien im Ort und 2 in den Mühlen registriert.
Wenn auch der Ort
seiner Bevölkerungszahl noch unbedeutend war, so ging das Weltgeschehen doch
nicht unbemerkt an ihm vorüber. Dafür lag es zu nahe an der großen
Durchgangsstraße des Rheines, die immer wieder von Kriegszügen betroffen
wurde. Es lockte die Wehrlosigkeit des kleinen Bauerndörfchens, den der
Dorfgraben, mit dem das Dorf umschlossen war, keinen wirksamen Schutz bot.
Über die Zahl und
Namen der wehrfähigen bzw. wehrpflichtigen Weilerer liegen zwei Listen vor. Im
Jahre 1583 stellte der Amtmann von Boppard die erste Liste auf unter Angabe der
von den Wehrpflichtigen zu bedienenden Waffen. Die Waffen wurden gewöhnlich von
der Gemeinde beschafft. Unter Haken sind die Aufleggeräte für die schweren
Büchsen zu verstehen, die von den Schützen abgefeuert wurden. Es wurden
aufgeführt als
Hakenträger: Peter
Bach, Hartmann Boost, Peter Claß, Conrad Claßen, Peter Eysenberg, Jakob von
Halstenbach, Clas Haweyler, Thonges von Leiningen, Peter Linden, Jörg Meurer,
Hans Neu, Hermann von Neye, Philipp Rheinbay, Hermann Ruellen, Conrad Schneider,
Jakob Storck und Clas Willtzen.
Schützen waren: Jakob
Bachennen, Heimon Junck, dessen Vater Gewehr (Goar) den Haken bedienen musste
der junge Hans Ruell, Leonhard Stiell und Hermann von Vell.
Falthes Boost und
Henrich Crafft waren mit Hellebarden, Oswald Müller mit Spieß und Leonhard
Zimmermann mit Sturmhut und Axt ausgerüstet.
Steffen Braun und
Daniel Storck wurden für die Rüstung, das heißt für das Bauen von
Verteidigungsschanzen vorgesehen.
Die Liste aus dem Jahre
1609 enthält nur die Namen derer, die im Kriegsfall in das kurtrierische Heer
aufgenommen werden sollten. Es waren die Schützen Henrich Müller, Paul Storck
und Gewehr Zimmermann, die Musketiere Thonges Bach und Thomas Boost, der Träger
des langen Spießes Jörg Beyer und der Hellebardierer Peter Bach, ferner die
Schanzenbauer auf der Festung Ehrenbreitstein Michael Bach, Jörg Beyer, Jost
Rheinbay, Sander Storck und Jörg Zimmermann.
Über die kriegerischen
Drangsale, denen Weiler ausgesetzt war, liegen nur ganz vereinzelt Nachrichten
vor, die beiläufig in einzelnen Akten erwähnt werden. So schreibt der Kellner
der kurfürstlichen Kellerei Boppard in seiner Jahresabrechnung vom Jahre 1644
über den Einnahmehafer:
Die Gemeinde zu Weiler
soll zwar jährlich aus etlichen Hecken (den kurf. Gülthecken) zu den Dingtagen
12 1/2 Malter Hafer liefern, dieweilen aber wegen Verderb und Versterbung
dasselbige Einwohner dergleichen Hecken nicht gebraucht werden können, so ist
für Jahre eine jede Person, welche sich diese Hecken anmaßen möchte, 1
Kobstück zu zahlen schuldig.
Als neun Jahre nach dem
Westfälischen Frieden der Archidiakon "von Karden" die Pfarrei Salzig
visitierte, trug er in seinem Visitationsprotokoll ein, dass die Dokumente über
das Eigentum der Weilerer Kirche durch Brand vernichtet worden seien.
Vielleicht noch
schlimmer als dieser lange Krieg, wirkten sich die Kriege des französischen
Königs Ludwigs XIV. für Weiler aus. Da er seine Ansprüche auf die Pfalz nicht
durchsetzen konnte, ließ er seine Soldateska in unserer Heimat plündern,
brandschatzen und morden. Wenn der damalige Schultheiß von Salzig klagte, dass
sein Ort von den Franzosen "bis aufs Mark ausgekratzt" worden sei, so
dürfen wir bei Weiler dasselbe Schicksal annehmen. Die geplagte Einwohner mussten das letzte hergeben. Und wenn der Soldatenhaufen auf gar keine andere
Weise mehr zu Lebensmitteln, Geld oder Schmuck gelangen konnte, wandte er das
"Ranzionierungssystem" an, das heißt er führte angesehene Bürger mit sich und
gab sie nicht eher frei, bis Löse- und Verpflegungsgeld bezahlt waren.
Während Salzig durch
das Gelübde der Notgottes-Prozession vor dem Ärgsten bewahrt blieb, teilte
Weiler das Schicksal so vieler rheinischer Städte und Dörfer: Es wurde im
Jahre 1689 eingeäschert.
Dass auch in den
folgenden Jahren französische Truppen die Gegend unsicher machten, geht aus
einem Gesuch des Hanspeter Graß aus Weiler hervor, der sich an den Kurfürsten
mit der Bitte gewandt hatte, am Bayerbach dort, wo einst eine Mühle gestanden
hatte, eine neue zu errichten. Der zum Bericht aufgeforderte Kellner von Boppard
meldete am 10.12.1695 seinem Herrn, dass er eine Besichtigung wegen der
andauernd umherstreifenden französischen Truppen nicht hätte durchführen
können.
Noch waren die
Schrecken dieser Zeit nicht vergessen, da suchte der Polnische Erbfolgekrieg
unsere Gegend heim. Im Jahre 1724 musste Weiler mit den anderen Ortschaften des
Bopparder Amtes hohe Einquartierungskosten für sächsische Truppen tragen. Im
Siebenjährigen Kriege zwangen die Franzosen die Weilerer Bauern zu vielen
unentgeltlichen Mehlfahrten.
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Kommunale Selbstverwaltung.
Der von den Bürgern
gewählte Bürgermeister musste die Belange der Gemeinde vertreten. Er setzte im
Einverständnis mit der Bürgerschaft die in der Gemeinde tätigen Personen ein:
den Lehrer, die Flurschützen und die Hirten der Gemeindeherden, den Rinder- und
Sauhirten und den sogenannten Ziegenmeister. Die Hirten wohnten in
gemeindeeigenen Häusern, den Hirtenhäusern.
Vollberechtigte Bürger
waren nur die Besitzer von Grund und Boden. Wer von auswärts einheiratete,
mußte ein Einbürgerungsgeld zahlen. Die Höhe dieses Bürgergeldes änderte
sich von Zeit zu Zeit. In der Nachbargemeinde Salzig wurde es im Jahre 1726 auf
7 Gulden für den Mann und auf 6 Gulden für die Frau festgesetzt. War aber der
Zuziehende aus Weiler, so brauchte er nur 2 Viertel Wein (ca. 15 Liter) zu
erlegen, welche Regelung auch für die aus Salzig nach Weiler Ziehenden bestand.
Überhaupt ist
anzunehmen, dass in beiden Orten die Einbürgerungsbestimmungen dieselben waren.
Im Jahre 1739 wurde auf Befehl des Kurfürsten das Bürgergeld bedeutend erhöht
und zwar auf 26 rheinische Gulden. Außerdem musste der Zuziehende, ob Mann oder
Frau, einen Ledereimer zum Feuerlöschen liefern.
Über das Weilerer
Gemeindeleben sind wir schlecht unterrichtet, da das alte Gemeindebuch
verschwunden ist. Auch die alte Schulchronik, in der Lehrer Klaeser einzelne
Eintragungen aus dem Gemeindebuch aufgeschrieben hatte, wurde am Ense des 2.
Weltkrieges vernichtet. Zum Glück hat Frau Selma Bach, die die Schulchronik
gelesen hatte, einige Eintragungen aus dem alten Gemeindebuch der Nachwelt
erhalten.
Sie seien hier
angeführt:
1709 hat Johannes
Caspar sein Bürgergeld von seiner Hausfrauen mit seinem Wasengeld bezahlt mit 3
Gulden 6 Albus. Aus dem Jahre 1734
stammt folgender Gemeindebeschluss über den Ehegulden:
Johann
Boost, Schultheiß, Niklas Bach, Bürgermeister, Gemeindebeschluss: Wir,
Schultheiß und Bürgermeister zu Weiler bekennen, dass die Gemeind sich
vereinigt hat von wegen der jungen Bürger. Wenn sie sich bestaaten
(verheirateten), so sollen sie ein Jahr frei sein. Aber wann einer ein eigen Gut
hat, davon muß er die richtige Schatzung geben. Und wenn einer sich bestaat, so
ist er das erste Quartal eheschuldenfrei. Danach muss er das Ehegeld geben wie
die andern alle. Sie sollen ein Jahr von der Kurfürstenfrom und ein halbes Jahr
von der Gemeindefrom frei sein.
"Geschehen Weiler,
den 26. August 1734"
Am 23. Januar 1794
legte die Gemeinde eine Strafordnung für Diebstähle fest. Es mussten gezahlt
werden: für Dieberei und Unterschlagung 10 Rtlr.
für Ankauf gestohlenen
Gutes von Verdächtigen, Kindern und anderen Hausgenossen 5 Rtlr.
für größere Mengen
gestohlenen Geköchs oder Obstes, wenn der
Diebstahl bei Tageslicht geschehen war 2 Rtlr.
wenn er nachts verübt
worden war 5 Rtlr.
für den Diebstahl eines
Korbes Kartoffeln 2 Rtlr.
für Diebstahl von
Futter 1 Rtlr.
für Diebstahl von
Getreide 5 Rtlr.
für Sammeln von
Kartoffeln auf fremden
Äckern 12 Rtlr.
Entstehung des
Ortsteils Fleckertshöhe.
Die Ackerflur allein
konnte die zunehmende Bevölkerung nicht mehr ernähren. So beschlossen einige
unternehmungslustige Weilerer, auf der zur Gemeinde gehörenden Fleckertshöhe
zu roden und dort eine neue Siedlung zu gründen. Für ein Spottgeld erwarben
sie dort Land und wandelten es in Wiesen- und Ackerland um.
Als erster zog 1844
Peter Kunz dorthin und baute sich aus selbst gemachten Lehmsteinen ein Haus. Zwei
andere Familien, die ihm folgten, wohnten zunächst in Wohngruben, die mit
Ginster abgedeckt waren.
Inzwischen hat sich die
Siedlung vergrößert. Die Fleckertshöhe ist ein beliebtes Ausflugsziel für
die engere und weitere Umgebung geworden. Seit dem Jahre 1965 steht dort eine
Fernsehübertragungsstation.
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