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Der Rhein und das Weltgeschehen.

 

Weiler und das Zeitgeschehen.

Die Kommunale Selbstverwaltung.

Entstehung des Ortsteils Fleckertshöhe.

 

Weiler und das Zeitgeschehen. 

 

Über die Bevölkerungszahlen Weilers liegen aus dem 16. bis 18. Jahrhundert folgende Angaben vor:

 

Im Jahre 1563 hatte das Dorf 27 Feuerstellen, d.h. Haushaltungen.

1684 nach den Schrecken des 30-jährigen Krieges und der Folgezeit war die Zahl au 23 zurückgegangen.

1719 gab es 32 Haushaltungen.

1743 gab es 47 Haushaltungen.

1787 betrug die Einwohnerzahl 171

1790 wurden 38 Familien im Ort und 2 in den Mühlen registriert.

 

Wenn auch der Ort seiner Bevölkerungszahl noch unbedeutend war, so ging das Weltgeschehen doch nicht unbemerkt an ihm vorüber. Dafür lag es zu nahe an der großen Durchgangsstraße des Rheines, die immer wieder von Kriegszügen betroffen wurde. Es lockte die Wehrlosigkeit des kleinen Bauerndörfchens, den der Dorfgraben, mit dem das Dorf umschlossen war, keinen wirksamen Schutz bot.

Über die Zahl und Namen der wehrfähigen bzw. wehrpflichtigen Weilerer liegen zwei Listen vor. Im Jahre 1583 stellte der Amtmann von Boppard die erste Liste auf unter Angabe der von den Wehrpflichtigen zu bedienenden Waffen. Die Waffen wurden gewöhnlich von der Gemeinde beschafft. Unter Haken sind die Aufleggeräte für die schweren Büchsen zu verstehen, die von den Schützen abgefeuert wurden. Es wurden aufgeführt als

 

Hakenträger: Peter Bach, Hartmann Boost, Peter Claß, Conrad Claßen, Peter Eysenberg, Jakob von Halstenbach, Clas Haweyler, Thonges von Leiningen, Peter Linden, Jörg Meurer, Hans Neu, Hermann von Neye, Philipp Rheinbay, Hermann Ruellen, Conrad Schneider, Jakob Storck und Clas Willtzen.

 

Schützen waren: Jakob Bachennen, Heimon Junck, dessen Vater Gewehr (Goar) den Haken bedienen musste der junge Hans Ruell, Leonhard Stiell und Hermann von Vell.

 

Falthes Boost und Henrich Crafft waren mit Hellebarden, Oswald Müller mit Spieß und Leonhard Zimmermann mit Sturmhut und Axt ausgerüstet.

 

Steffen Braun und Daniel Storck wurden für die Rüstung, das heißt für das Bauen von Verteidigungsschanzen vorgesehen.

 

Die Liste aus dem Jahre 1609 enthält nur die Namen derer, die im Kriegsfall in das kurtrierische Heer aufgenommen werden sollten. Es waren die Schützen Henrich Müller, Paul Storck und Gewehr Zimmermann, die Musketiere Thonges Bach und Thomas Boost, der Träger des langen Spießes Jörg Beyer und der Hellebardierer Peter Bach, ferner die Schanzenbauer auf der Festung Ehrenbreitstein Michael Bach, Jörg Beyer, Jost Rheinbay, Sander Storck und Jörg Zimmermann.

 

Über die kriegerischen Drangsale, denen Weiler ausgesetzt war, liegen nur ganz vereinzelt Nachrichten vor, die beiläufig in einzelnen Akten erwähnt werden. So schreibt der Kellner der kurfürstlichen Kellerei Boppard in seiner Jahresabrechnung vom Jahre 1644 über den Einnahmehafer:

Die Gemeinde zu Weiler soll zwar jährlich aus etlichen Hecken (den kurf. Gülthecken) zu den Dingtagen 12 1/2 Malter Hafer liefern, dieweilen aber wegen Verderb und Versterbung dasselbige Einwohner dergleichen Hecken nicht gebraucht werden können, so ist für Jahre eine jede Person, welche sich diese Hecken anmaßen möchte, 1 Kobstück zu zahlen schuldig.

 

Als neun Jahre nach dem Westfälischen Frieden der Archidiakon "von Karden" die Pfarrei Salzig visitierte, trug er in seinem Visitationsprotokoll ein, dass die Dokumente über das Eigentum der Weilerer Kirche durch Brand vernichtet worden seien.

 

Vielleicht noch schlimmer als dieser lange Krieg, wirkten sich die Kriege des französischen Königs Ludwigs XIV. für Weiler aus. Da er seine Ansprüche auf die Pfalz nicht durchsetzen konnte, ließ er seine Soldateska in unserer Heimat plündern, brandschatzen und morden. Wenn der damalige Schultheiß von Salzig klagte, dass sein Ort von den Franzosen "bis aufs Mark ausgekratzt" worden sei, so dürfen wir bei Weiler dasselbe Schicksal annehmen. Die geplagte Einwohner mussten das letzte hergeben. Und wenn der Soldatenhaufen auf gar keine andere Weise mehr zu Lebensmitteln, Geld oder Schmuck gelangen konnte, wandte er das "Ranzionierungssystem" an, das heißt er führte angesehene Bürger mit sich und gab sie nicht eher frei, bis Löse- und Verpflegungsgeld bezahlt waren.

Während Salzig durch das Gelübde der Notgottes-Prozession vor dem Ärgsten bewahrt blieb, teilte Weiler das Schicksal so vieler rheinischer Städte und Dörfer: Es wurde im Jahre 1689 eingeäschert.

 

Dass auch in den folgenden Jahren französische Truppen die Gegend unsicher machten, geht aus einem Gesuch des Hanspeter Graß aus Weiler hervor, der sich an den Kurfürsten mit der Bitte gewandt hatte, am Bayerbach dort, wo einst eine Mühle gestanden hatte, eine neue zu errichten. Der zum Bericht aufgeforderte Kellner von Boppard meldete am 10.12.1695 seinem Herrn, dass er eine Besichtigung wegen der andauernd umherstreifenden französischen Truppen nicht hätte durchführen können.

 

Noch waren die Schrecken dieser Zeit nicht vergessen, da suchte der Polnische Erbfolgekrieg unsere Gegend heim. Im Jahre 1724 musste Weiler mit den anderen Ortschaften des Bopparder Amtes hohe Einquartierungskosten für sächsische Truppen tragen. Im Siebenjährigen Kriege zwangen die Franzosen die Weilerer Bauern zu vielen unentgeltlichen Mehlfahrten.

 

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Kommunale Selbstverwaltung.                                         

 

Der von den Bürgern gewählte Bürgermeister musste die Belange der Gemeinde vertreten. Er setzte im Einverständnis mit der Bürgerschaft die in der Gemeinde tätigen Personen ein: den Lehrer, die Flurschützen und die Hirten der Gemeindeherden, den Rinder- und Sauhirten und den sogenannten Ziegenmeister. Die Hirten wohnten in gemeindeeigenen Häusern, den Hirtenhäusern.

 

Vollberechtigte Bürger waren nur die Besitzer von Grund und Boden. Wer von auswärts einheiratete, mußte ein Einbürgerungsgeld zahlen. Die Höhe dieses Bürgergeldes änderte sich von Zeit zu Zeit. In der Nachbargemeinde Salzig wurde es im Jahre 1726 auf 7 Gulden für den Mann und auf 6 Gulden für die Frau festgesetzt. War aber der Zuziehende aus Weiler, so brauchte er nur 2 Viertel Wein (ca. 15 Liter) zu erlegen, welche Regelung auch für die aus Salzig nach Weiler Ziehenden bestand.

Überhaupt ist anzunehmen, dass in beiden Orten die Einbürgerungsbestimmungen dieselben waren. Im Jahre 1739 wurde auf Befehl des Kurfürsten das Bürgergeld bedeutend erhöht und zwar auf 26 rheinische Gulden. Außerdem musste der Zuziehende, ob Mann oder Frau, einen Ledereimer zum Feuerlöschen liefern.

Über das Weilerer Gemeindeleben sind wir schlecht unterrichtet, da das alte Gemeindebuch verschwunden ist. Auch die alte Schulchronik, in der Lehrer Klaeser einzelne Eintragungen aus dem Gemeindebuch aufgeschrieben hatte, wurde am Ense des 2. Weltkrieges vernichtet. Zum Glück hat Frau Selma Bach, die die Schulchronik gelesen hatte, einige Eintragungen aus dem alten Gemeindebuch der Nachwelt erhalten.

 

Sie seien hier angeführt:

 

1709 hat Johannes Caspar sein Bürgergeld von seiner Hausfrauen mit seinem Wasengeld bezahlt mit 3 Gulden 6 Albus. Aus dem Jahre 1734 stammt folgender Gemeindebeschluss über den Ehegulden:

 

Johann Boost, Schultheiß, Niklas Bach, Bürgermeister, Gemeindebeschluss: Wir, Schultheiß und Bürgermeister zu Weiler bekennen, dass die Gemeind sich vereinigt hat von wegen der jungen Bürger. Wenn sie sich bestaaten (verheirateten), so sollen sie ein Jahr frei sein. Aber wann einer ein eigen Gut hat, davon muß er die richtige Schatzung geben. Und wenn einer sich bestaat, so ist er das erste Quartal eheschuldenfrei. Danach muss er das Ehegeld geben wie die andern alle. Sie sollen ein Jahr von der Kurfürstenfrom und ein halbes Jahr von der Gemeindefrom frei sein.

"Geschehen Weiler, den 26. August 1734"

 

Am 23. Januar 1794 legte die Gemeinde eine Strafordnung für Diebstähle fest. Es mussten gezahlt werden: für Dieberei und Unterschlagung  10 Rtlr.

für Ankauf gestohlenen Gutes von Verdächtigen, Kindern und anderen Hausgenossen 5 Rtlr.

für größere Mengen gestohlenen Geköchs oder Obstes, wenn der Diebstahl bei Tageslicht geschehen war  2 Rtlr.

wenn er nachts verübt worden war  5 Rtlr.

für den Diebstahl eines Korbes Kartoffeln  2 Rtlr.

für Diebstahl von Futter   1 Rtlr.

für Diebstahl von Getreide  5 Rtlr.

für Sammeln von Kartoffeln auf fremden Äckern  12 Rtlr.

 

 

Entstehung des Ortsteils Fleckertshöhe.

 

Die Ackerflur allein konnte die zunehmende Bevölkerung nicht mehr ernähren. So beschlossen einige unternehmungslustige Weilerer, auf der zur Gemeinde gehörenden Fleckertshöhe zu roden und dort eine neue Siedlung zu gründen. Für ein Spottgeld erwarben sie dort Land und wandelten es in Wiesen- und Ackerland um.

Als erster zog 1844 Peter Kunz dorthin und baute sich aus selbst gemachten Lehmsteinen ein Haus. Zwei andere Familien, die ihm folgten, wohnten zunächst in Wohngruben, die mit Ginster abgedeckt waren.

Inzwischen hat sich die Siedlung vergrößert. Die Fleckertshöhe ist ein beliebtes Ausflugsziel für die engere und weitere Umgebung geworden. Seit dem Jahre 1965 steht dort eine Fernsehübertragungsstation.

 

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